EUDR im Griff
FBG Voreifel als erster Akteur am Holzmarkt in NRW registriert!

Über Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR) für deutsche Wälder wird immer noch hitzig diskutiert. Fakt ist aber: ab 1. Januar 2027 wird sie scharfgeschaltet. Was bedeutet das für Waldbesitzer?
Jeder, der Holz in Verkehr bringt, muss eine EU-Registrierung vorweisen und dem Abnehmer die Nummer dazu aushändigen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Holz in Verkehr gebracht wird, das aus entwaldungsgefährdeten Gebieten kommt – wie etwas dem Amazonasbecken oder dem indonesischen Urwald. Das Risiko ist in unseren Gefilden zwar überschaubar, aber die Bürokratie interessiert das nicht.
Die FBG Voreifel hat für alle ihre Mitglieder bereits eine entsprechende EU-Registrierung abgeschlossen – als erster Akteur am Holzmarkt nicht nur in der Eifel, sondern sogar in ganz NRW! Solange wir als FBG die Vermarktung Ihres Holzes organisieren, können Sie sicher sein: auf die FBG Voreifel ist Verlass!
Welche Sonderfälle gibt es zu beachten?
Wenn Sie Ihr eigenes Holz selbst nutzen, etwa als Brennholz aus dem eigenen Wald, sind Sie von der EUDR nicht betroffen. Anders ist es, wenn Sie Ihr Holz selbstständig an Dritte verkaufen. Die meisten anderen FBGen zwingen ihre Mitglieder per Satzung zur ausschließlichen Vermarktung über die Vereinigung – das tun wir nicht, und bei uns sind sie frei, über Ihr Holz zu verfügen, wie Sie wollen. Allerdings fallen Sie dann nicht unter unsere Sammelerklärung, sondern müssen sich bei der EU selbst registrieren.
Auch Selbstwerber, die von unseren Mitgliedern stehendes Holz auf dem Stock kaufen, müssen zukünftig eine eigene EU-Registrierung vorweisen – auch, wenn sie nicht selbst Waldbesitzer sind. Hier haben wir ein zielgerichtetes Unterstützungsprogramm entwickelt, damit diese Aktivität nicht vor lauter Papierhürden zum erliegen kommt.
Im Zweifel und bei Fragen: sprechen Sie uns an!